Ablauf
Keine Gewähr für Vermittlungserfolg, Aussagen zu Rechtsfragen oder Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und Dritten. Meine Angaben sind als Service für Sie gedacht.
So könnte sich ein typischer"Fall" entwickeln:
Von dann an ergeben sich zwei unterschiedliche Verläufe (rechte oder linke Spalte):
- Sie möchten ein bestimmtes Objekt zur Herrichtung oder - Sie möchten einen erst zu errichtenden
oder ein fertiges Haus erwerben. Neubau erwerben.
- Wir schließen einen Vermittlungsvertrag. - Wir schließen einen Vermittlungsvertrag.
- Ich(Wir) treffe(n) die erforderlichen Absprachen - Ich(Wir) treffe(n) die erforderlichen Absprachen
mit dem Eigentümer. mit dem Eigentümer.
- Sie sorgen bei einem Objekt zur Herrichtung, ggf. mit - Ich vermittle Ihnen das Grundstück und
meiner Hilfe und Vermittlung, für den Baugenehmigungs- ein zuverlässiges Projektbüro.
antrag durch Eigentümer oder warten ab (weiter unterm Strich). - Ich erhalte ein vereinbartes Honorar.
- Bei einem bereits fertigen Objekt vermittle ich den Eigentums- - Unsere Geschäftsbeziehung ist beendet,
erwerb und erhalte das vereinbarte Honorar. es sei denn, Sie wünschen meine weitere
- Unsere Geschäftsbeziehung ist beendet. Betreuung. Dann weiter unterm Strich.
Bei Objekten zu Herrichtung oder bei Neubauten, wo Sie meine weitere Betreuung wünschen, geht es nun wie folgt weiter:
Zeitbedarf:
Der Zeitbedarf bis zum Eigentumsübergang kann sehr unterschiedlich sein.
Wenn Ihr Verkäufer im Grundbuch eingetragener Eigentümer ist, dauert die notarielle Umschreibung nicht länger als in Deutschland, je nachdem wieviele Rechtsfragen der Notar oder katastertechnische Angelegenheiten der "Geometra" noch zu regeln hat. Sie können danach sofort die Baugenehmigung beantragen.
Bei alten Häusern ist der Verkäufer nicht immer im Grundbuch eingetragen.
Wenn Sie jedoch einen Neubau anstreben, z.B. an einer der neuen Erschließungsstraßen, am Panoramahang über dem Meer, erhalten Sie ein neu vermessenes Grundstück mit "sauberem" Grundbuch und meist schon fertigem und genehmigtem Bauprojekt. So etwas kann ich Ihnen auch vermitteln. Wenn alles gut geht, können Sie dann schon nach gut einem Jahr in Ihre Villa einziehen.
Wenn Ihr Verkäufer nicht im Grundbuch eingetragener Eigentümer ist, müssen Sie für die Ersitzungs-Prozedur ("usucapione") ca. ein bis zwei Jahre rechnen. Dann muss das Grundstück in aller Regel noch neu vermessen werden. Letzteres kann schnell, in wenigen Wochen, erfolgen. Der Vollzug im Liegenschaftskataster wird aber dann sicher noch einige Monate auf sich warten lassen. Erst dann kann der Notar die Umschreibung auf Sie veranlassen.
Das muss aber keine verlorene Zeit für Sie sein; denn Sie können das von Ihnen beabsichtigte Neu-, Umbau- oder Herrichtungsprojekt bereits mit einem Projektbüro, das ich Ihnen ohne Mehrkosten vermitteln kann, erörtern und genehmigungsreif planen. Die Erteilung der Baugenehmigung geht dann nach Ihrem Eigentumserwerb recht schnell, vorausgesetzt, dass Sie von der Behörde nicht allzu große rechtliche Zugeständnisse erwarten.
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